Eching
am Ammersee
Folgende Bebauungspläne der Gemeinde Eching am Ammersee befinden sich zur Zeit in Aufstellung. Die abgelegten Dokumente entsprechen ihrem datierten Stand. Aktuelle Informationen sind im Bauamt der VG Schondorf erhältlich.
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gebiet östlich der Zankenhauser Straße im Bereich Gartenstraße", Gemeinde Eching am Ammersee
hier: Erneute verkürzte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 19.06.2026 - einschl. 03.07.2026
Aufstellung des Bebauungsplanes "Zum Eichet / Weidenweg", Gemeinde Eching am Ammersee
hier: Erneute verkürzte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 19.06.2026 - einschl. 03.07.2026
Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Finkenweg““ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Flur-Nrn. 1316/1, 1316/2, 1316/3. 1316/4, 1353, 1349, sowie Straßenflächen mit den Flur-Nrn. 1316/6 und Teilfläche 1315/7 Gemarkung Eching.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 37 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Eching sowie Art. 26 Abs. 2 GO durch Niederlegung amtlich bekannt gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss liegt ab Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Einsichtnahme bereit.
Die Unterlagen liegen während der Veröffentlichung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee – Rathaus Schondorf, Bauamt –Untergeschoss– sowie im Rathaus Eching, Am Anger 1 öffentlich auf und können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Eching am Ammersee unter www.eching-ammersee.de/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung und dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern www.bauleitplanung.bayern.de.