Eching
am Ammersee
Nach § 14 BauGB kann die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen, wenn für das fragliche Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans bereits beschlossen ist. Möglich ist auch eine Beschränkung auf einzelne der im Gesetz genannten Verbote.
B e k a n n t m a c h u n g
Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre zur Sicherung der Planung des in Aufstellung sich befindlichen Bebauungsplans „Finkenweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 eine Veränderungssperre für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1316/1, 1316/2, 1316/3. 1316/4, 1353, 1349, sowie Straßenflächen mit den Flur-Nrn. 1316/6 und Teilfläche 1315/7 Gemarkung Eching zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Finkenweg“ beschlossen.