Eching
am Ammersee
Hier können Sie, soweit verfügbar, die aktuellen Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Eching sowie Informationen des Landratsamtes Landsberg am Lech als PDF ansehen und herunterladen.
Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech
Inhalt:
Satzung über den Nachweis, die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Fahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Diese Satzung gilt für das Gebiet der Gemeinde Eching am Ammersee mit Ausnahme der Gemeindegebiete, für die verbindliche Bebauungspläne mit abweichenden Stellplatzfestsetzungen gelten
Information zur Gehölzpflege außerhalb des Waldes
Information zur Gehölzpflege außerhalb des Waldes nach dem Bayrischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren nebst Anlage Verzeichnis der Pauschalsätze
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Eching a.Ammersee nebst Anlage Kostenverzeichnis.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammerseee
Die Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee erlässt aufgrund von Art. 20 des
Kostengesetzes (KG), Art. 4 Abs. 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) LV.m.
Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Hundehaltung im Gebiet der Gemeinde Eching am Ammersee
Verordnung der Gemeinde Eching am Ammersee über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung - V)
Satzung zur Erhebung der Hundesteuer
Satzung der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Eching am Ammersee
Die Gemeinde Eching am Ammersee erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung folgende Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren (Stand: 28.04.2025)
Einfriedungssatzung der Gemeinde Eching am Ammersee
Die Gemeinde Eching am Ammersee erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI S. 796
ff.), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBI. S. 637), und Art.
81 Abs. 1 Nr. 1 und 5 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. August 2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember
2025 (GVBI. S. 657), durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBI. S. 667) und durch
§ 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBI. S. 699), folgende Satzung: