Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Eching am Ammersee (Förderrichtlinien) Fassung vom 01.01.2002 - Stand: 15.10.2024
Die Gemeinde Eching am Ammersee gewährt auf Antrag nach Maßgabe der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel freiwillig Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Organisationen.
Gefördert werden: Vereine in den Bereichen Sport - Musik - Gesang - Freizeit Jugend - Heimatpflege und Naturschutz.