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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.

Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.

 

Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.


Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.

 

keine

Bearbeitungsdauer

Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.

 

Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

 

  • Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
    • Todesbescheinigung
      Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
    • bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung

     

 

Ansprechpartner


Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel: +49 8192 9335-0   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: vg[at]schondorf.de
Web: www.schondorf-ammersee.de

Postanschrift:

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee