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Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.

Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.

 

Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 


Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.

Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.

 

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

 

Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Herkunftsmitgliedstaat erteilt werden.

 

13,00 EUR

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

 

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift

 

Ansprechpartner

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Einwohnermeldeamt)

Frau Marianne AbenthumIcon Vcard

Sachgebietsleiterin

Tel: +49 8192 9335-11   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: abenthum.m.vg[at]schondorf.de
|   Zimmer: EG  

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Einwohnermeldeamt)

Frau Jutta KurzmannIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-15   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: kurzmann.j.vg[at]schondorf.de
|   Zimmer: EG  


Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Einwohnermeldeamt

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel: +49 8192 9335-0   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: abenthum.m.vg[at]schondorf.de
Web: www.schondorf-ammersee.de/rathaus-verwaltung/abteilungen-sachgebiete-ansprechpartner/einwohnermeldeamt

Postanschrift:

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee