In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.
Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
ca. 2 bis 3 Wochen
13,00 EUR
Gebührenbefreiung (siehe auch unter "Weiterführende Links"): Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Sachgebietsleiterin
Tel:
+49 8192 9335-11
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
abenthum.m.vg[at]schondorf.de
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Zimmer:
EG
Sachbearbeiterin
Tel:
+49 8192 9335-15
|
Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
kurzmann.j.vg[at]schondorf.de
|
Zimmer:
EG
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel:
+49 8192 9335-0
|
Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
abenthum.m.vg[at]schondorf.de
Web:
www.schondorf-ammersee.de/rathaus-verwaltung/abteilungen-sachgebiete-ansprechpartner/einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
86938
Schondorf am Ammersee