In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.
Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.
Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Seit dem 2. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich die beantragte eID-Karte für eine Zusatzgebühr von 15,00 an die inländische Meldeadresse schicken zu lassen. Die Sendung darf nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie bei Ihrer eID-Karte-Behörde.
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
Aus produktionstechnischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich zur aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen eID-Karte-Behörde.
Sachgebietsleiterin
Tel:
+49 8192 9335-11
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
abenthum.m.vg[at]schondorf.de
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Zimmer:
EG
Sachbearbeiterin
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+49 8192 9335-31
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+49 8192 9335-40
E-Mail:
balzer.s.vg[at]schondorf.de
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Zimmer:
EG
Sachbearbeiterin
Tel:
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
kurzmann.j.vg[at]schondorf.de
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Zimmer:
EG
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel:
+49 8192 9335-0
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
ewo[at]schondorf.de
Web:
www.schondorf-ammersee.de/rathaus-verwaltung/abteilungen-sachgebiete-ansprechpartner/einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1
86938
Schondorf am Ammersee