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Blaue Karte EU; Beantragung

In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.

Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.

 

Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.


Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsgeberwechsel sowie der Familiennachzug gestaltet sich einfacher.

Hinweise

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde.

 

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter  Make it in Germany

Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Verfahrensablauf

Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

 

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR

 

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes

 

Rechtsbehelf

 

Ansprechpartner


Landratsamt Landsberg am Lech

Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Tel: +49 8191 129-0   |   Fax: +49 8191 129-1011
E-Mail: poststelle[at]lra-ll.bayern.de
Web: www.landkreis-landsberg.de

Postanschrift:

Postfach 101453
86884 Landsberg am Lech