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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.

Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.

 

Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.


Bei der Anzeige der Beseitigung handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die zuständigen Stellen lediglich über die bevorstehende Beseitigung informieren.

Angezeigt werden muss nur die vollständige Beseitigung einer Anlage. Die teilweise Beseitigung einer Anlage ist eine Änderung einer Anlage und erfordert gegebenenfalls eine Baugenehmigung.

Durch die Anzeige der Beseitigung sollen die untere Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinde noch ausreichend Zeit haben, um zu prüfen, ob vor der Beseitigung noch Maßnahmen anzuordnen sind. Soweit notwendig, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner die Beseitigung überwachen.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie die Beseitigung der Anlage vorsätzlich oder fahrlässig nicht einen Monat vor der Beseitigung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.

Hinweise

Zusätzlich zur Beseitigungsanzeige müssen Sie eine Woche vor Beginn der Beseitigungsarbeiten der Bauaufsichtsbehörde mit dem Formular oder dem Online-Assistenten Baubeginnsanzeige den Beginn der Beseitigung mitteilen. Beachten Sie, dass teilweise ein qualifizierter Tragwerksplaner die Beseitigung überwachen muss.

Baudenkmäler dürfen Sie nur beseitigen, wenn Sie eine entsprechende denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erhalten haben. Diese müssen Sie (unabhängig von der Beseitigungsanzeige) bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.

 

Die Beseitigung einer Anlage müssen Sie nur anzeigen, wenn eine Pflicht dazu besteht.

Keine solche Pflicht besteht bei Anlagen, deren Errichtung verfahrensfrei ist. Keine Pflicht besteht auch bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie bei sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von maximal 10 m.

Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie das ausgefüllte Formular „Anzeige der Beseitigung“ schriftlich bei der zuständigen Gemeinde und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein.
  • Eine mündliche Anzeige genügt nicht.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
  • Die Gemeinde prüft sodann, ob sie planungsrechtliche Schritte zur Verhinderung der Beseitigung vornehmen will. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob sie bauaufsichtliche Schritte ergreifen muss.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung der Anzeige der Beseitigung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

  • Die Beseitigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital angezeigt werden. Das vorgegebene Formular „Anzeige der Beseitigung“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
  • Die Anlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Die Anzeige gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die sie unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.

 

Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten anzeigen.

 

keine

 

  • Standsicherheitsnachweis
    Wollen Sie ein nicht freistehendes Gebäude beseitigen, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner beurteilen und im erforderlichen Umfang nachweisen, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Das gilt nicht, wenn das zu beseitigende Gebäude an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut ist.

 

Ansprechpartner


Landratsamt Landsberg am Lech

Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Tel: +49 8191 129-0   |   Fax: +49 8191 129-1011
E-Mail: poststelle[at]lra-ll.bayern.de
Web: www.landkreis-landsberg.de

Postanschrift:

Postfach 101453
86884 Landsberg am Lech


Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Daniel Kiti?Icon Vcard

Sachgebietsleiter

Tel: +49 8192 9335-58   |   Fax: +49 8192 9335-43
E-Mail: kiticvg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Sophie LübbekeIcon Vcard

Abteilungsleiterin

Tel: +49 8192 9335-52   |   Fax: +49 8192 9335-43
E-Mail: luebbekevg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Michaela LüdckeIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-57   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: luedckevg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Simone NeßIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-54   |   Fax: +49 8192 9335-41
E-Mail: nessvg[at]schondorf.de
|   Zimmer: Rathaus Eching  

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Michael NiedermeierIcon Vcard

Sachbearbeiter

Tel: +49 8192 9335-56   |   Fax: +49 8192 9335-43
E-Mail: niedermeiervg[at]schondorf.de
|   Zimmer: UG  

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Benjamin SchreitmüllerIcon Vcard

Sachbearbeiter

Tel: +49 8192 9335-55   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: schreitmuellervg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Samuel SeyrerIcon Vcard

Sachbearbeiter

Tel: +49 8192 9335-21   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: seyrervg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Claudia WenzelIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-53   |   Fax: +49 8192 9335-43
|   Zimmer: OG  


Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel: +49 8192 9335-0   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: bauamt[at]schondorf.de
Web: www.schondorf-ammersee.de

Postanschrift:

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee