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Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.

Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.

 

Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.


Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Abgrabungsvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Abgrabungsgenehmigung stellen. Gegenstand des Vorbescheids kann nur sein, was Gegenstand im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren ist.

Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Abgrabungsgenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Abgrabungsgenehmigung ist die untere Abgrabungsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.

Hinweise

Ein Vorbescheid ist vor allem sinnvoll zur Klärung einzelner problematischer Aspekte einer Abgrabung.

 

Der beantragte Vorbescheid wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.

Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens erteilt werden. Er kann also nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.

Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

  • Ob vor Einreichung die Nachbarn zu beteiligen sind, hängt davon ab, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ist letzteres der Fall, müssen Sie die Nachbarn nicht selbst beteiligen, da diese im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit haben, sich zu äußern. Ansonsten müssen Sie zunächst den Nachbarn des Abgrabungsgrundstücks den Abgrabungsplan zur Zustimmung vorliegen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform.
  • Reichen Sie, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, den Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde ein, in deren Gebiet das Abgrabungsgrundstück liegt. Falls die Gemeinde nicht selbst untere Abgrabungsbehörde ist, leitet sie den Antrag mitsamt ihrer Stellungnahme an die untere Abgrabungsbehörde weiter.
    Ausnahme: Im Zuständigkeitsbereich der unteren Abgrabungsbehörden, die eine digitale Einreichung ermöglichen (derzeit Landkreise Altötting, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Cham, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Hof, Kronach, Kulmbach, Main-Spessart, Neumarkt i.d.Opf., Neustadt a.d.Waldnaab, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Straubing-Bogen, Traunstein und Weilheim-Schongau) müssen Sie auch den schriftlichen Antrag direkt bei der unteren Abgrabungsbehörde einreichen. Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt – so erforderlich – durch die untere Abgrabungsbehörde.
  • Reichen Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare ein.
  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Über den Antrag entscheidet die untere Abgrabungsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte), ggf. nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Vorbescheid ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Abgrabungsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

  • Der Antrag kann, ggf. nach Beteiligung der Nachbarn, unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden.
  • Die vorgegebenen Formulare werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
  • Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
  • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
  • Der digitale Antrag gelangt direkt zur unteren Abgrabungsbehörde. Soweit die untere Abgrabungsbehörde nicht selbst Gemeinde ist, nimmt sie die Beteiligung der Gemeinde vor.

 

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der aktuellen Auslastung der Behörde sowie davon, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ab.

 

Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren können auf eine spätere Abgrabungsgenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.

 

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

 

Ansprechpartner

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Daniel Kiti?Icon Vcard

Sachgebietsleiter

Tel: +49 8192 9335-58   |   Fax: +49 8192 9335-43
E-Mail: kiticvg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Sophie LübbekeIcon Vcard

Abteilungsleiterin

Tel: +49 8192 9335-52   |   Fax: +49 8192 9335-43
E-Mail: luebbekevg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Michaela LüdckeIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-57   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: luedckevg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Simone NeßIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-54   |   Fax: +49 8192 9335-41
E-Mail: nessvg[at]schondorf.de
|   Zimmer: Rathaus Eching  

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Michael NiedermeierIcon Vcard

Sachbearbeiter

Tel: +49 8192 9335-56   |   Fax: +49 8192 9335-43
E-Mail: niedermeiervg[at]schondorf.de
|   Zimmer: UG  

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Benjamin SchreitmüllerIcon Vcard

Sachbearbeiter

Tel: +49 8192 9335-55   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: schreitmuellervg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Herr Samuel SeyrerIcon Vcard

Sachbearbeiter

Tel: +49 8192 9335-21   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: seyrervg[at]schondorf.de

Mitarbeiter (Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt)

Frau Claudia WenzelIcon Vcard

Sachbearbeiterin

Tel: +49 8192 9335-53   |   Fax: +49 8192 9335-43
|   Zimmer: OG  


Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Bauamt

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel: +49 8192 9335-0   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: bauamt[at]schondorf.de
Web: www.schondorf-ammersee.de

Postanschrift:

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee