In der Verwaltungsgemeinschaft in Schondorf sind die Aufgaben der kommunalen Verwaltung für die Gemeinde Eching am Ammersee zusammengefaßt. Um Ihr Anliegen zu unterstützen haben Sie nachfolgend die Möglichkeit die notwendigen Informationen für Sie verfügbar zu machen.
Die Suchfunktionen sind geordnet nach Mitarbeitern der VG, Stichworten und Formulare.
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Sie können zu einzelnen Fragen Ihres Abgrabungsvorhabens einen Vorbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie vor Beantragung der Abgrabungsgenehmigung stellen. Gegenstand des Vorbescheids kann nur sein, was Gegenstand im späteren Abgrabungsgenehmigungsverfahren ist.
Der Vorbescheid ist vorweggenommener Teil der Abgrabungsgenehmigung selbst. Bei der späteren Entscheidung über die Abgrabungsgenehmigung ist die untere Abgrabungsbehörde an den Vorbescheid gebunden, soweit dieser eine Regelung zum Vorhaben trifft.
Ein Vorbescheid ist vor allem sinnvoll zur Klärung einzelner problematischer Aspekte einer Abgrabung.
Der beantragte Vorbescheid wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen der Abgrabung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, entgegenstehen.
Ein Vorbescheid darf nur für einzelne Fragen des Abgrabungsvorhabens erteilt werden. Er kann also nicht dahingehend erteilt werden, dass die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgestellt wird.
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Vorbescheid ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Abgrabungsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter Rechtsgrundlagen.
keine
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der aktuellen Auslastung der Behörde sowie davon, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ab.
Die Gebühren für einen Vorbescheid betragen zwischen 40 und 2.500 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren können auf eine spätere Abgrabungsgenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden.
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Sachgebietsleiter
Tel:
+49 8192 9335-58
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Fax:
+49 8192 9335-43
E-Mail:
kiticvg[at]schondorf.de
Abteilungsleiterin
Tel:
+49 8192 9335-52
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Fax:
+49 8192 9335-43
E-Mail:
luebbekevg[at]schondorf.de
Sachbearbeiterin
Tel:
+49 8192 9335-57
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
luedckevg[at]schondorf.de
Sachbearbeiterin
Tel:
+49 8192 9335-54
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Fax:
+49 8192 9335-41
E-Mail:
nessvg[at]schondorf.de
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Zimmer:
Rathaus Eching
Sachbearbeiter
Tel:
+49 8192 9335-56
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Fax:
+49 8192 9335-43
E-Mail:
niedermeiervg[at]schondorf.de
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Zimmer:
UG
Sachbearbeiter
Tel:
+49 8192 9335-55
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
schreitmuellervg[at]schondorf.de
Sachbearbeiter
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+49 8192 9335-21
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
seyrervg[at]schondorf.de
Sachbearbeiterin
Tel:
+49 8192 9335-53
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Fax:
+49 8192 9335-43
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Zimmer:
OG
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel:
+49 8192 9335-0
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Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
bauamt[at]schondorf.de
Web:
www.schondorf-ammersee.de
Rathausplatz 1
86938
Schondorf am Ammersee