Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen kostenfrei FFP2-Schutzmasken zur Verfügung
Hinsichtlich der Abgabe sind folgende Kriterien angedacht:
- jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung und Personalausweis
- Abholung in der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee
(Montag – Freitag vormittags von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr)