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Satzungsänderung- Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West

Details

Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech (Nummer 8 vom 10.03.2023).

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West hat folgende Satzungen erlassen:

§ 12 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

„(3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, so wird der Bauwasserverbrauch pauschal pro 100 m³ umbauten Raum auf 10 m³ Bauwasser abgerechnet.“

Die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West vom 09.03.2023 wurde im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech Nummer 8 am 10.03.2023 amtlich bekannt gemacht und ist somit rechtsgültig. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Alexander Herrmann
Verbandsvorsitzender