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Förderrichtlinie zur Förderung der Vereine und Organisationen

Details

Die Gemeinde Eching am Ammersee gewährt auf Antrag und nach Maßgabe der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel freiwillig Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Organisationen.

Richtlinie zur Förderung der Vereine und Organisationen der Gemeinde Eching am Ammersee (Förderrichtlinien)
Fassung vom 01.01.2002 - Stand 15.10.2024

Gefördert werden: Vereine in den Bereichen Sport - Musik - Gesang - FreizeitJugend - Heimatpflege und Naturschutz.
Förderungsgrundsätze:
Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf Vereine und Organisationen, die ehrenamtlich tätig sind und ihren Sitz im Gemeindebereich Eching am Ammersee haben.