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Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken (§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuches BauGB und §§ 12 ff. der Gutachterausschussverordnung – BayGAV) - Stand 01.01.2026

Details

Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken

(§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuches BauGB und  §§ 12 ff. der Gutachterausschussverordnung – BayGAV) - Stand 01.01.2026

 

Bekanntmachungstext Aushang

 

Grundlage der Bodenrichtwerte sind die in der Kaufpreissammlung (vgl. § 195 Abs. 1 BauGB) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 erfassten Daten.

Die Liste über die Bodenrichtwerte mit den Bodenrichtwertkarten liegt in der Zeit vom 01.07.2026 bis 01.08.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee – Rathaus Schondorf, Bauamt –Untergeschoss– öffentlich auf und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Rathaus Schondorf: Mo – Do 7.30 - 12.30 Uhr, Fr 7.30 – 12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 – 17.30 Uhr) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Landsberg am Lech, Außenstelle 17, Celsiusstraße 7, 86899 Landsberg am Lech, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden kann.