Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken (§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuches BauGB und §§ 12 ff. der Gutachterausschussverordnung – BayGAV) - Stand 01.01.2026

Koordinationsstelle Engagierter Bürger (k.e.b.)

Unsere Aufgabe

Die Koordinationsstelle Engagierter Bürger (k.e.b.) ist eine Anlaufstelle rund um das Thema Ehrenamt im Landkreis Landsberg. Wir informieren, beraten und vermitteln Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren wollen. Außerdem sind wir Ansprechpartner für gemeinnützige Organisationen, Initiativen und Vereine.

Wir arbeiten daran, die Freiwilligenarbeit zu verbreitern und bürgerschaftliches Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen im Landkreis Landsberg zu fördern.

Wir wollen die Zivilgesellschaft weiterentwickeln, Tätigkeitsfelder für Freiwillige schaffen und die Beteiligung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.

Veranstaltungen / TermineKoordinationsstelle Engagierter Bürger - Ehrenamt - k.e.b.

Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken

(§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuches BauGB und  §§ 12 ff. der Gutachterausschussverordnung – BayGAV) - Stand 01.01.2026

 

Bekanntmachungstext Aushang

 

Grundlage der Bodenrichtwerte sind die in der Kaufpreissammlung (vgl. § 195 Abs. 1 BauGB) für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 erfassten Daten.

Die Liste über die Bodenrichtwerte mit den Bodenrichtwertkarten liegt in der Zeit vom 01.07.2026 bis 01.08.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee – Rathaus Schondorf, Bauamt –Untergeschoss– öffentlich auf und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Rathaus Schondorf: Mo – Do 7.30 - 12.30 Uhr, Fr 7.30 – 12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 – 17.30 Uhr) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Landsberg am Lech, Außenstelle 17, Celsiusstraße 7, 86899 Landsberg am Lech, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden kann.