Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wahl der Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 - Jugendschöffen gesucht!

Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung stellt Vorschlagsliste auf – Verantwortungsvolles Ehrenamt - Bewerbungsschluss: 31.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 sind die Jugendschöffen (und Jugendhilfsschöffen) beim Amtsgericht Landsberg neu zu wählen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Landsberg hat dem Amtsgericht insgesamt 40 Personen aus dem Landkreis für die Wahl als Jugendschöffe (je 20 Frauen und Männer) vorzuschlagen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, persönliche Reife und geistige Beweglichkeit. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die zuletzt genannten Voraussetzungen sollen jedoch nicht dazu führen, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, etc.) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.

Die Verwaltungen der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech sowie der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften werden gebeten, interessierte Personen, welche

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste (15.05.2023) in der Gemeinde wohnen,
  • bis zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nicht älter als 70 Jahre sind

und

  • auch nicht gegen die auf dem Bewerbungsbogen verzeichneten Ausschlussgründe verstoßen,

bis spätestens 31.03.2023 dem Landratsamt unter Verwendung der angefügten Bögen zu melden.

Ferner bitten wir Sie, den Bewerbungsbogen über die Rathäuser und Geschäftsstellen bis spätestens 31.03.2023 an interessierte Bürgerinnen und Bürger auszugeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter 08191 / 129-1207 gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.