Aktuell können nur dringend erforderliche Tiefbauarbeiten (Wasserrohrbrüche, Kanalbrüche) genehmigt werden, da witterungsbedingt die Straßenoberfläche nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt werden kann (bei Temperaturen unter 5° C nachts darf laut ZTV kein Asphalt eingebaut werden). Voraussichtlich wird dies witterungsbedingt ab Ende März 2023 wieder möglich sein.