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Richtlinien zur Förderung der Vereine u. Organisationen

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER VEREINE UND ORGANISATIONEN IN DER GEMEINDE ECHING AM AMMERSEE (FÖRDERRICHTLINIEN) Fassung vom 01.01.2002 - Stand: 27.06.2023

Die Gemeinde Eching am Ammersee gewährt auf Antrag nach Maßgabe der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel freiwillig Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Organisationen. 
Gefördert werden: Vereine in den Bereichen Sport - Musik - Gesang - Freizeit Jugend - Heimatpflege und Naturschutz. 

Download der Richtlinien