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Erlass einer Garagen- und Stellplatzsatzung durch die Gemeinde Eching

Der Gemeinderat Eching a.A. hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Erlass einer Garagenund

StellplatzsatzLing aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

(GO) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

besch lassen.

Die Satzung liegt in der Zeit vom

07.01.2025 bis 10.02.2025

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee (Rathaus

Schondorf a.A.L sowie im Rathaus Eching am Ammersee während der' üblichen

Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Bekanntmachung
Vollzug der Bayerischen Bauordnung
Erla.sseiner Garagen- und Stellplatzsatzung durch die Gemeinde Eching am Ammersee
Der Gemeinderat Eching a.A. hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Erlass einer Garagenund
StellplatzsatzLing aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
besch lassen.
Die Satzung liegt in der Zeit vom
07.01.2025 bis 10.02.2025
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee (Rathaus
Schondorf a.A.L sowie im Rathaus Eching am Ammersee während der' üblichen
Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Eching am Ammersee tritt am Tag nach.
ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die /lSatzung über den Nachweis} die Herstellung und Ablöse von
Stellplätzen für Fahrzeuge (Stellplatzsatzung)" der Gemeinde Eching a.A. vom 02.08.1996
außer Kraft.

Stellplatzsatzung vom 27.12.2024 für die Gemeinde Eching Ammersee